Steuerliche Informationen

Eine Ansässigkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung der deutschen Finanzverwaltung, daß das Deutsche Telekom Unternehmen steuerlich in Deutschland ansässig ist und daher sich auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem anderen Staat berufen und die Vorschriften des DBA in Anspruch nehmen kann.

Sollten Sie eine solche Ansässigkeitsbescheinigung benötigen, melden Sie sich bitte bei uns unter cax-consulting@t-systems.com.

Stammdaten T-Systems und Bestätigung der Bankdaten

Eine Bereitstellung der Kontobestätigung im Original ist nicht möglich.

Informationen für indische Zulieferer

Formulare: 10F und Non PE Erklärung für die T-Systems International GmbH

NameDatumGröße
10_F___Non_PE.pdf 03.06.2019 573 KB

Für US-Amerikanische Zulieferer

Formular: W-8BEN-E TSI.pdf

NameDatumVersionGröße
W-8BEN-E_TSI_20260129.pdf 29.01.2026 2021-10 7 MB

Letter of Authorization

Accepted for customers from non-EU countries. Not valid for Brasil, China and Mexico. For these countries please contact our local business units.

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